Viele Rechtsschutzversicherungen haben ihr Angebot erweitert und bieten nun oft auch Hilfe bei Streit um Geldanlagen oder eine telefonische Rechtsberatung, die auch zu nicht versicherten Problemen Auskunft gibt. Nach einem Test der Zeitschrift “Finanztest” sollten Kunden vor dem Abschluss einer solchen Versicherung aber dennoch genau bei dem Versicherer nachfragen, ob für die von ihm gewünschten möglichen Streitfälle ein Schutz vorliegt.

So gebe es etwa bei Ärger um eine Falschberatung beim Kauf von Aktienfonds mit vielen Versicherungen, die diese Streitigkeiten nicht versichern oder aber sie auf Anlagesummen bis 25.000 Euro beschränken.

“Finanztest” rät Verbrauchern zu einer jährlichen Zahlungsweise bei den Versicherungspolicen, da dies im Vergleich zur monatlichen Zahlung bis zu 20 Euro Gebühren spare. Auch empfehlen die Tester, einen Selbstbehalt von 150 Euro mit in die Police aufzunehmen. Eine Versicherung ohne einen solchen Selbstbehalt koste im Schnitt rund 100 Euro mehr im Jahr.

Viele Versicherungen würden außerdem in Fällen, in denen es nur um eine Erstberatung beim Anwalt geht, auf einen Selbstbehalt verzichten. Einige Anbieter verzichteten zudem auf den Selbstbehalt, wenn die Kunden nicht zu einem Anwalt ihrer Wahl, sondern zu einem Partneranwalt der Versicherung gehen.

Sturmtief Joachim hat Häuser und Wohnungen zerstört. Ab Windstärke acht übernehmen Verischerungen die Schäden.

Fegen heftige Stürme wie Orkantief Joachim übers Land, schlägt immer auch die Stunde der Versicherungen. Und Millionen Bürger fragen sich: Bin ich ausreichend versichert? Oder muss ich Schäden durch abgeknickte Bäume, weggewehte Dachziegel oder einen vollgelaufenen Keller so kurz vor Weihnachten auch noch aus der eigenen Tasche zahlen?

Grundsätzlich gilt: Versicherungen übernehmen Sturmschäden erst ab Windstärke acht. Das entspricht einer Geschwindigkeit von über 61 Stundenkilometer, wie Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erläutert. Geschädigte können sich beim Deutschen Wetterdienst über die Windstärke am Wohnort zu einem bestimmten Zeitpunkt informieren.

Ist Sturmtief Joachim mit solcher Wucht durchgebraust und hat dabei Schäden an Fassaden, Fenstern, Türen oder etwa Dächern angerichtet, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Die heute üblichen Policen decken normalerweise alle Sturmschäden am Gebäude ab, auch bei Eigentumswohnungen, wie die Rechtsschutzversicherung Arag erläutert.

Instandsetzung des Hauses wird bezahlt

Gezahlt wird dann für das Wiederinstandsetzen des Hauses. Beispielsweise, wenn die Satellitenschüssel aus der Verankerung gerissen wurde und das eigene Dach zerstört hat. Auch Folgeschäden sind eingeschlossen, etwa wenn durch das abgedeckte Dach Regenwasser eindrang und Wände, Decken oder Böden beschädigt wurden. Voraussetzung: Der Versicherte hat vorher alles dafür getan, um den Schaden zu begrenzen.

Wer eine Hausratversicherung hat, ist ebenfalls abgesichert. Sie kommt für die Reparatur unwetterbedingter Schäden im Wohnraum auf, beispielsweise an Möbeln. Ausnahme: Standen beispielsweise Türen oder Dachfenster offen, springt keine Assekuranz ein.

Kaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto

Für Schäden am Auto kommt die Kaskoversicherung auf. Die Teilkasko zahlt beispielsweise, wenn der Wagen durch herabstürzende Äste zerbeult wurde. Die Vollkasko springt für Schäden ein, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Etwa, wenn jemand im Sturm auf den Vordermann aufgefahren ist, der wegen eines umgestürzten Baums nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.

Wer es beim Anzug von Sturmtief Joachim versäumt hat, ungesicherte Gegenstände auf seinem Balkon, auf Terrasse, Dach oder Vorgarten noch rechtzeitig wegzuräumen, muss notfalls dafür geradestehen, wenn sich die Teile durch den Wind selbstständig gemacht und Menschen verletzt haben – und die Privathaftpflicht fehlt.

Nur wer die wichtige Police im Kreuz hat, ist bei Personenschäden vor ruinösen finanziellen Folgen geschützt, wie Verbraucherschützer Wortberg betont. Ein Hausbesitzer ist auch dann in der Haftung, wenn er vorhersehbare Gefahrenstellen wie beispielsweise kaputte Antennenmasten oder lockere Markisen nicht rechtzeitig durch eine Reparatur „entschärft“ hat und damit Schuld an den Folgen trägt, wie die R+V-Versicherung erläutert. Dies gilt auch, wenn Dachziegel schon länger lose waren oder das Dach nicht ausreichend kontrolliert wurde.

Haftung für herumfliegende Gegenstände

Auch schludrige Mieter stecken in der Verantwortung, war es ausgerechnet ihr Blumentopf, der lose auf dem Balkongeländer stand und einem Passanten auf den Kopf geweht wurde. Haben sie keine Privathaftpflicht, müssen sie haften. Vermieter sind für solche Fälle über ihre Haus- und Grundeigentümerhaftpflichtversicherung abgedeckt.

Wer Sturmschäden erlitten hat, sollte sofort mit seiner Versicherung in Kontakt treten, rät Wortberg. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Geschädigte die Problemstellen vor der Reparatur im Detail fotografieren. Wer alle Unterlagen vorgelegt hat, braucht sich von seiner Versicherung nicht auf den Sankt Nimmerleinstag vertrösten lassen.

Spätestens einen Monat nach der Schadensanzeige kann nach § 11, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes eine Abschlagzahlung verlangt werden. Übrigens: Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernehmen bei beschädigten Gegenständen die Reparaturkosten. Sollte der vorherige Zustand nicht vollständig wieder hergestellt werden können, gibt es außerdem noch einen Anspruch auf Ausgleich der verbliebenen Wertminderung.

dapd/woz

Bus- und Bahnfahrer können zurzeit in Berlin an stark frequentierten Haltestellen in den Wartehäuschen über spezielle City-Light-Poster mit USB-Port ihr Handy aufladen. Für die Aktion zeigt sich das Telekommunikationsunternehmen Vodafone verantwortlich. Die Kampagne kommt für die Berliner Fahrgäste möglicherweise zum richtigen Zeitpunkt.

Die Haltestellen des Berliner Verkehrsverbundes dürften in den letzten Tagen noch stärker frequentiert gewesen sein als bisher. Wegen eines Stromausfalls war am 15. Dezember das gesamte S-Bahn-Netz von Berlin lahmgelegt. Medienberichten zufolge steckten Zehntausende in Zügen fest oder warteten vergeblich an den Haltestellen auf ihre Bahn.

Die Plakate mit Stromanschluß stehen an Haltestellen wie dem Kurfürstendamm, dem Potsdamer Platz und dem Hackeschen Markt. Sie wurden am 13. Dezember installiert und sollen am zweiten Weihnachtsfeiertag wieder abgebaut werden. Die USB-City-Light-Poster sind an Werbeflächen des Außenwerbers Wall angebracht. „Die CLPs ermöglichen eine direkte Interaktion mit der Marke Vodafone und lassen unseren Markenclaim ‚power to you‘ im wahrsten Sinne des Wortes Wirklichkeit werden“, so Anne Stilling, Head of Media & Advertising von Vodafone Deutschland.

Die Idee stammt von der Agentur Jung von Matt/Alster, die Umsetzung von Media Team OMD. Ebenfalls beteiligt war OMG Outdoor, der Spezialmittler der Omnicom Media Group für alle Out-of-Home-Medien.

Die Kampagne umfasst außerdem „reguläre Plakate“ auf 740 Flächen in der Hauptstadt. Die „Net Guys“, die vier Protagonisten aus der aktuellen Vodafone-Kampagne“, weisen auf den normalen Postern auf die Strom-spendenden-Plakate hin. Die „Net Guys“ als Markenbotschafter symbolisieren die vier Balken, die auf Handy-Displays die Netz-Verfügbarkeit anzeigen. (re)

Die Deutsche Post muss nach einem Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ihr Verfahren für eine gesicherte Identifizierung von Personen nicht der Konkurrenz zur Verfügung stellen. Das Gericht überstimmte damit ein Urteil des Landgerichts Köln, das nach einer Klage der 1&1 Internet AG im März entschieden hatte, die Deutsche Post müsse der Konkurrenz das Verfahren anbieten (Aktenzeichen VI-U (Kart) 14/11). Der Senat hat keine Revision zugelassen.

Das Verfahren wird für die sogenannte De-Mail genutzt, ein spezielles E-Mail-Angebot zur verschlüsselten Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität. Die Deutsche Post steht mit ihrem E-Postbrief im Wettbewerb zur 1&1 Internet AG (United Internet) und der Deutschen Telekom, die auf das De-Mail-Angebot der Bundesregierung setzen. Der Versand von De-Mails verspricht hohe Gewinne – die Deutsche Post verlangt für jede Übermittlung einer sicheren Mail mit 55 Cent, den gleichen Betrag wie beim Briefporto.
Nach der Entwicklung der De-Mail-Angebote hatte die Deutsche Post einen Vertrag mit 1&1 zur Nutzung der Post-Ident-Dienste zum Jahresende 2010 gekündigt. Das Kölner Landgericht hatte entschieden, das Verhalten der Deutschen Post sei kartellrechtswidrig. In der Berufung der Deutschen Post AG wies das Oberlandesgericht nun die Klage der Postkonkurrenten ab. Die Post habe ihre Marktmacht weder missbräuchlich noch diskriminierend ausgenutzt, hieß es im Urteil. Der Ident-Markt werde nicht abgeschottet, weil die beiden Postkonkurrenten für den Identifizierungsservice auf einen anderen Dienstleister zurückgreifen könnten.


Die 1&1 Internet AG will nun nach Angaben eines Sprecher die genaue Urteilsbegründung abwarten, um mögliche rechtliche Schritte zu prüfen. Die Kläger können nach Mitteilung des Gerichts eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. (dpa)

Wall Street Journal: Gespräche liegen mittlerweile auf Eis

Die Deutsche Telekom und ihr US-Partner AT&T stecken nach einem Zeitungsbericht in einer Sackgasse bei ihren Bemühungen, den Verkauf des Mobilfunkanbieters T-Mobile USA zu retten. Wie das “Wall Street Journal” am späten Sonntag (Ortszeit) unter Berufung auf eingeweihte Personen schreibt, liegen die Gespräche über eine Weiterveräußerung von Teilen von T-Mobile USA auf Eis. Dies sei das bisher stärkste Indiz dafür, dass AT&T das ganze Geschäft platzen lassen könnte.

Pläne

Die Hoffnung war, dass durch einen Weiterverkauf etwa von Funkfrequenzen oder durch die Abtretung von Kunden an einen kleineren Rivalen die US-Wettbewerbshüter ihre Blockadehaltung gegen die Übernahme aufgeben könnten. Die Beteiligten seien sich inzwischen aber nicht mehr so sicher, dass dies helfen würde, hieß es. Von der Telekom und AT&T war zunächst keine Stellungnahme zu bekommen.




Wenn der 39 Milliarden Dollar schwere Verkauf zustande käme, blieben von aktuell vier landesweiten US-Mobilfunkanbietern nur noch drei übrig, von denen AT&T die unumstrittene Nummer eins wäre. Die Kartellwächter laufen Sturm gegen die Vorstellung einer übermächtigen AT&T. Sie fürchten, dass die Kunden am Ende höhere Gebühren zahlen müssen. T-Mobile USA gilt als preisgünstig. Deshalb hatte das zuständige Justizministerium gegen den Verkauf geklagt, und auch der Netzregulierer FCC hatte sich abweisend geäußert.

Gerichtsentscheid

Die Deutsche Telekom und AT&T haben sich nun erst einmal Bedenkzeit ausgebeten und schauen sich ihre Möglichkeiten an. Dafür haben sie bis Mitte Jänner Zeit, dann will das zuständige Gericht Klarheit über die Pläne der Konzerne haben. Es geht um viel: Die Deutsche Telekom will mit der Trennung von ihrer Tochter ein Sorgenkind loswerden. T-Mobile USA litt zuletzt unter Kundenschwund und die Telekom müsste über kurz oder lang Milliarden in den Netzausbau stecken. AT&T wiederum braucht frische Frequenzen, weil das eigene Netz überlastet ist. (APA)